Was spricht für eine erbliche Veranlagung für Magenkrebs?

Weltweit bleibt Magenkrebs immer noch vierthäufigste Todesursache bei Tumorerkrankungen. Wenig bekannt ist die familiäre Häufung bei etwa 10 Prozent der Betroffenen, wobei bisher bei lediglich 1-3 Prozent der Patient:innen erbliche Faktoren angenommen werden bzw. nachgewiesen werden können. Es ist wichtig, sowohl mütterlicher- als auch väterlicherseits Krebserkrankungen in der Familie wahrzunehmen, um zwischen zufälligem und erblichem Magenkrebs zu unterscheiden.

Ein erhöhtes Risiko für eine erbliche Veranlagung könnte vorliegen, wenn

  • mehrere Familienmitglieder an Magenkrebs erkrankt sind
  • in der Familie aggressiver Magenkrebs bekannt ist (diffuser Magenkrebs, Siegelringzellkarzinom)
  • zusätzlich zum Magenkrebs weitere Krebserkrankungen auffallen, beispielsweise Brust-, Eierstock-, Darm- und/ oder Bauchspeicheldrüsenkrebs
  • Krebserkrankungen im jungen Alter bekannt sind
  • in der Familie eine Risikomutation nachgewiesen wurde


Bisher bekannte Risikogene

Bisher sind unterschiedliche erbliche Magenkrebserkrankungen bekannt. Hierzu gehören in abnehmender Häufigkeit das hereditäre diffuse Magenkarzinom (HDGC), das familiäre intestinale Magenkarzinom (FIGC) und das Adenokarzinom des Magens mit proximaler Magenpolyposis (GAPSS). Bisher sind genetische Mutationen für das Auftreten eines HDGC ausschließlich im CDH1- und deutlich seltener im CTNNA1-Gen beschrieben. In einzelnen Familien mit krankheitsverursachenden CDH1-Mutationen treten hereditäre lobuläre Mammakarzinome auf. Auch Varianten im CHEK2-Gen können gehäuft zu Magenkrebs führen.

Falls Sie den Verdacht haben, erblich belastet zu sein, oder in Ihrer Familie bereits ein familiäres Risiko bekannt ist, sprechen Sie Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder Ihren/Ihre Gastroenterologen/Gastroenterologin an. Dieser kann Sie zu einer humangenetischen Beratung weiterleiten. Die Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs sind  ansprechbar. Sie können auch selbst einen Termin vereinbaren. In einer Beratung wird die persönliche Erkrankungssituation und Familiengeschichte geprüft, um gegebenenfalls einen Gentest zu veranlassen.

(Stand: 08/24)

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