Blutspende
Nach einer bösartigen Krebserkrankung darf lebenslang kein Blut gespendet werden. Auch ausgeschlossen sind Menschen mit Infektionskrankheiten und/ oder nach Einnahme bestimmter Medikamente.
Detaillierte Aufstellung der Rückstellung und Ausschlusskriterien
Stammzellspende
Auch Mutationsträger:innen kommen als Stammzellspendende infrage. Sie können sich auf Wunsch registrieren lassen und gegebenenfalls ihre Mutation angeben. Bei zwei passenden Spendepersonen würde vermutlich die nicht-mutationstragende bevorzugt werden.
Organspende
Bei unumkehrbarem Ausfall der gesamten Hirnfunktion kommt eine Organspende infrage. Auch Personen, die an Krebs erkrankt waren, kommen als Organspender infrage.
Ein eventuell bekannter Mutationsstatus von Spendenwilligen könnte angegeben werden. Sollte ein erhöhtes Krebsrisiko für ein Spenderorgan vorliegen, z.B. ein erhöhtes Risiko für Bauchspeicheldrüsenkrebs bei BRCA2-Mutation, wird dieses Organ eher nicht vermittelt werden. Aber für viele andere Spenderorgane käme eine Transplantation infrage, beispielsweise Herz oder Niere. Im Falle einer in Betracht kommenden Spende ist ärztlicherseits abzuwägen, ob der Nutzen der Spende einem eventuellen Krebsrisiko überwiegt.
Lebendorganspende
Bei einer Lebendorganspende ist die Situation der Spendeperson zu berücksichtigen. Für Mutationsträger:innen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Krebserkrankungen, sodass möglicherweise eine Chemotherapie notwendig werden könnte. Hier wäre eine Nierenspende eher schwierig, um die eigene Nierenfunktion nicht zu gefährden.
(Stand: 06/23)