Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung bei Alltagsgeschäften und im Berufsleben. Erkrankungen sind vom Schutz des AGG dann erfasst, wenn sie chronisch sind und damit langfristig den Alltag der betroffenen Personen beeinflussen und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt verschiedene rechtliche und sozialwissenschaftliche Informationen sowie praxisorientierte Hinweise zur Verfügung:
Behinderung / chronische Krankheiten
 

Auch das Gendiagnostikgesetz (GenDG) bietet Schutz:
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
§ 4 Benachteiligungsverbot

  •  Niemand darf wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder Analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse benachteiligt werden.
  • Die Geltung von Benachteiligungsverboten oder Geboten der Gleichbehandlung nach anderen Vorschriften und Grundsätzen wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.

 

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