- GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
(Jahr 2025: € 47.500)

- kassenartenindividuelle Förderung für Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß §20h SGB V
- kassenartenübergreifende und -individuelle Förderung für Selbsthilfeorganisationen für regionale Gruppen gemäß § 20h SGB V
- private Spenden
Für Projektförderungen krankenkassenindividueller Fördermittel für Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V danken wir insbesondere dem AOK Bundesverband und dem BKK Dachverband.
Wir legen besonderen Wert auf unsere Unabhängigkeit und Neutralität. Spenden und Sponsorenmittel der Pharmaindustrie sowie von Unternehmen der Gesundheitsindustrie werden grundsätzlich nicht angenommen.