Petition zu §§ 38 Abs. 2 und 37 Abs. 1 SGB V – Bitte um Mitunterzeichnung
Dies ist eine Bitte um Unterstützung der o.a. Petition. Ambulante onkologische Patientinnen und Patienten leiden während ihrer Krebstherapie oft unter starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen, dass sie an manchen Tagen große Versorgungsdefizite haben und dringend hauswirtschaftliche und/oder pflegerische Hilfe benötigen. Diese Hilfe wird aber meist weder verordnet noch gewährt, wenn keine minderjährigen Kinder im Haushalt leben. Hauswirtschaftshilfe ist nicht als Regelleistung im Gesetz verankert, sondern den Krankenkassen nur „satzungsmässig“ anheimgestellt. Diese unzureichende „Kann“-Bestimmung des betreffenden o.a. Gesetzestextes gestattet es, solche Leistungen zu verweigern, wodurch besonders ältere und allein stehende Krebspatienten benachteiligt sind.
Deshalb wurde gemeinsam mit Expertinnen der Alice Salomon Hochschule Berlin und drei Krebs-Selbsthilfegruppen eine Petition an den Deutschen Bundestag formuliert, wonach die oben erwähnten Gesetzestexte so geändert werden sollen, dass für ambulante onkologische Patienten während ihrer Krebstherapie bei Bedarf und von Fall zu Fall vom behandelnden Arzt eine solche hauswirtschaftliche Unterstützung (§ 38 Abs.2 SGB V) als Regelleistung verordnet werden und von den Krankenkassen - unabhängig von den bisher geltenden Anspruchskriterien und der Dauer der Behandlung (Akut- und Rezidivbehandlung) - gewährt werden muß.
Darüber hinaus soll das Gesetz zur Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs.1 SGB V) auch auf ambulante onkologische Patienten ausgedehnt werden.
Die Petition ist im Internet veröffentlicht. Sie kann bis zum 13.05.2015 unter der Nr. 57688 mit dem Link:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_02/_25/Petition_57688.html
unterzeichnet werden
Petition - Häusliche Krankenpflege