Kryokonservierung von Eierstockgewebe wird Kassenleistung

Eine Option auch für Mutationsträgerinnen!
Berlin, 18.08.2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den bisherigen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Behandlung entsprechend seines gesetzlichen Auftrags ergänzt: Zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen kann nun auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Zu einer Keimzellschädigung kann es beispielsweise bei einer Strahlentherapie kommen. Für junge Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen gibt es künftig mit der Kryokonservierung von Eierstockgewebe eine weitere medizinische Option, um eine spätere Schwangerschaft zu ermöglichen. Dies ist vor allem für diejenigen Patientinnen relevant, bei denen eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke – als fester Bestandteil der Behandlung vor der Eizellentnahme – nicht möglich ist, beispielsweise weil die Therapie der Grunderkrankung sofort beginnen muss.

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