Vors. Richter am BSG Professor Dr. Ernst Hauck (NJW 2016, 2695):
Der Anspruch Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Krankenbehandlung setzt deren Krankheit voraus. Die neueren Erkenntnisse der Molekulargenetik rücken die Frage in den Fokus, ob als Krankheit auch ein Erkrankungsrisiko genügt. Dies untersucht der Beitrag unter Klärung der Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass bei hinreichend gesichertem medizinischen Behandlungsbedarf sowohl ein Erkrankungsrisiko als auch selbst ein Krankheitsverdacht genügen, um Ansprüche auszulösen.