zu der Petition "Wir fordern die Wahrung von Patienteninteressen bei der Beurteilung von Krebsstudien durch den G-BA"
Ein neues Brustkrebsmedikament (Palbociclib) wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beurteilt.
Der G-BA ist zuständig, den Nutzen eines neuen Medikaments zu bewerten, wenn dieses von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen ist. Die Beurteilung erfolgt unter anderem im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapien und nach verschiedenen anderen Kriterien. Es ergibt sich hier ein breites Spannungsfeld für alle an der Entscheidung Beteiligten. Alle Schritte der Beurteilung sind öffentlich einzusehen.
Bei Palbociclib konnte der Nutzen nicht belegt werden, im Gegenteil waren die Nebenwirkungen gegenüber der üblichen Therapie stärker. Offen und ehrlich ein großes „Leider“, denn jeder Wirkstoff ist natürlich mit großer Hoffnung verbunden. Es ist frustrierend, wenn dem nicht so ist. Das Auf und Ab von Hoffnung, wir kennen es alle nur zu gut…. Bei dieser G-BA-Entscheidung war eine Patientenvertreterin von uns mit eingebunden: die Entscheidung war schwierig, aber nachvollziehbar.
Aus aktuellem Anlass hat das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH–BV) eine Stellungnahme als Reaktion auf die Begründung der Petition “Wir fordern die Wahrung von Patienteninteressen bei der Beurteilung von Krebsstudien durch den G-BA” abgegeben, die im Nachgang zum Beschluss des G-BA bezüglich des Wirkstoffs Palbociclib ins Leben gerufen wurde.
Wir schließen uns dieser Stellungnahme an, Unstimmigkeiten der o.g. Petition werden hier ausführlich dargestellt.