Bundesverwaltungsgericht gibt Beamtin Recht, die eine Mastektomie hatte vornehmen lassen
LEIPZIG. Ein erhöhtes Brustkrebsrisiko wegen familiärer Vorbelastung und einer Genmutation kann eine Krankheit sein. Die Beihilfe muss dann gegebenenfalls auch die vorsorgliche Entfernung der Brustdrüsen bezahlen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Danach kommt es aber auch auf die Früherkennung und die dann bestehenden Heilungschancen an.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 05.10.2017