Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs - nur mit besserer Aufklärung und Evaluation

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Programm zur Früherkennung (oKFE) von Zervixkarzinomen beschlossen. Anträge der Patientenvertretung sind gescheitert.

Berlin, 22.11.2018.
Nach mittlerweile fünf Jahren zäher Beratungszeit sieht der nun getroffene Beschluss eine Kompromisslösung vor. In einer Übergangsphase von mindestens sechs Jahren wird Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren wie bisher einmal jährlich eine zytologische Untersuchung (Pap-Abstrich) angeboten. Frauen ab dem Alter von 35 Jahren haben hingegen künftig alle drei Jahre Anspruch auf eine „Ko-Testung“ bestehend aus einem Test auf Humane Papillomvirus (HPV-Test) und einem Pap-Abstrich.

Wir als Patientenvertretung von Familien mit erblichen Krebserkrankungen hätten es sehr begrüßt, wenn das Einladungsschreiben mit einem Hinweis auf familiäre Krebserkrankungen ergänzt worden wäre, dass sich die Frau mit auffällig vielen  Krebserkrankungen in der Familie an die/den Gynäkologin/en oder die/den Hausärztin/arzt wenden sollte, so dass nachfolgend, wenn gewünscht, eine spezialisierte Beratung stattfinden kann. Ziel einer solchen Formulierung ist die Sensibilisierung von behandelnden Ärzten / Ärztinnen, anspruchsberechtigte Frauen über die Möglichkeiten der Abklärung bei familiärer Krebserkrankungen aufzuklären.

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