Zusammenfassung
Mit Wirkung vom 1. Februar 2010 ist das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) in Kraft getreten. Damit wird die Durchführung genetischer Untersuchungen erstmals gesetzlich geregelt. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die unmittelbar für Patienten praktisch relevanten Aspekte und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1 Benachteiligungsverbot
2 Gentests und Versicherungen
3 Aufklärung und Einwilligung
4 Untersuchungen zu Forschungszwecken
5 Verwendung und Aufbewahrung von Untersuchungsmaterial
6 Verwendung und Aufbewahrung von Unterlagen und Ergebnissen
7 Mitteilung von Untersuchungsergebnissen an Patienten und weitere Ärzte
8 Zuordnung der genetischen Diagnostik auf erbliche Veranlagung für Brust-
/Eierstockkrebs zu diagnostischen oder prädiktiven Analysen
9 Durchführung genetischer Analysen
10 Beratungspflicht
11 vorgeburtliche Diagnostik auf Veranlagung für erblichen Brust-
/Eierstockkrebs
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie hier
Quelle: Dr. Simone Heidemann
Institut für Humangenetik, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel